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AGB der pay2easy GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand dieses Vertrags

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Service der pay2easy für ihre Vertragspartner. Dies umfasst nach Maßgabe des erteilten Auftrags die Bereitstellung eines POS-Terminals im Rahmen einer mietweisen Überlassung, die Installation, Wartung und Instandhaltung des Terminals, die Beseitigung von Störungen im Netzbetrieb sowie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des electronic-cash-Systems, des POZ-Systems und des Systems „GeldKarte“ der deutschen Kreditwirtschaft, elektronischer Offline-Lastschriften sowie des Routings von Autorisierungsanfragen von Umsätzen mit Kredit- und Debitkarten. pay2easy sichert den Vertragspartnern zu, die von der deutschen Kreditwirtschaft über deren Zentralen Kreditausschuss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgestellten Anforderungen zu erfüllen.

Führen geänderte Anforderungen der Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystem im Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird pay2easy Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwa damit in Zusammenhang anfallende Kosten können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

2. Leistungsumfang

2.1 Service der pay2easy

pay2easy leistet die gemäß des Bestellscheins vereinbarten Lieferungen/Dienstleistungen. Die für die Ausführung der Lieferungen/Dienstleistungen erforderlichen Voraussetzungen gemäß Ziff. 3 werden vom Vertragspartner nach der Spezifikation von pay2easy zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gewünschte Leistungen (z.B. Änderungen von oder Anpassungen an technische/n Anforderungen) erfolgen gegen gesonderte Berechnung. Im übrigen gelten die sonstigen Bedingungen, die auf den Preisblättern für die bestellten Lieferungen/Dienstleistungen vermerkt sind.

2.2 Übermittlung von Informationen

pay2easy übermittelt, soweit im Leistungsumfang enthalten, die Informationen zur Autorisierung oder Sperrenabfrage an den für die jeweilige Karte zuständigen Betreiberrechner bzw. den Kartenherausgeber und überträgt das Ergebnis zurück. Kreditkartenanfragen übermittelt pay2easy an das vom Vertragspartner genannte Kreditkartenunternehmen. Die Antwortzeiten hängen unter anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit des Betreiberrechners und des jeweiligen Autorisierungssystems ab. Für die Richtigkeit der an pay2easy übermittelten Daten übernimmt pay2easy keine Verantwortung.

2.3 Zwischenspeicherung

pay2easy speichert unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner anfallenden Informationen für die Bearbeitung von Reklamationen, die Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.5).

2.4 Speicherung von Zahlungsverkehrsdateien und Kassenabschluss

pay2easy speichert die Zahlungsverkehrsdateien 90 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet pay2easy eine Recherchegebühr. pay2easy behält sich vor, zur Sicherheit der Zahlungsverkehrsdateien nach Ablauf einer angemessenen Frist, spätestens jedoch zwei Monate nach der letzten Transaktion, einen kostenpflichtigen Kassenabschluss am Terminal auszulösen.

2.5 Bereitstellung und Übermittlung der Zahlungsverkehrsdatei

pay2easy erstellt täglich nach den Angaben des Vertragspartners eine oder mehrere Zahlungsverkehrsdateien und übermittelt diese am darauffolgenden Werktag per Datenfernübertragung an die vom Vertragspartner im Auftrag angegebene Bankverbindung für Gutschriften. pay2easy übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der erfassten Daten und für Fehler des mit diesen Daten durchgeführten Zahlungsverkehrs.

2.6 Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft

Der Vertragspartner/Teilnehmer erkennt die auf der Webseite pay2easy.de erhältlichen Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System sowie die Händlerbedingungen für die Teilnahme am System „GeldKarte“ durch Unterschrift unter den Auftrag als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausdrücklich an. Sind der Vertragspartner der pay2easy und der Teilnehmer nicht identisch, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Einhaltung der obigen Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft dem Teilnehmer vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber seinem Kreditinstitut, die für die Teilnahme am electronic cash-Verfahren notwendigen Schlüssel vom Rechenzentrum seines Kreditinstituts zu beziehen. Die Schlüssel werden automatisch in das Terminal übertragen (OPT-Verfahren).

3. Verpflichtungen des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, pay2easy alle Informationen zu geben, welche zur Realisierung der gewählten Lösung für bargeldloses Zahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet:

  • die überlassenen Geräte gemäß den mitgelieferten Anleitungen zu betreiben,
  • die Installation der Einrichtungen zum vereinbarten Termin zu ermöglichen,
  • einen Ortswechsel der Geräte pay2easy unverzüglich und schriftlich mitzuteilen,
  • eine Änderung der Postanschrift und/oder Anwahlnummer unverzüglich mitzuteilen,
  • Störungen, Mängel und Schäden der Einrichtungen der pay2easy Hotline unverzüglich anzuzeigen,
  • die Geltendmachung von behaupteten Rechten Dritter pay2easy unverzüglich mitzuteilen,
  • bei Pfändungsversuchen Dritter auf die Eigentumslage hinzuweisen,
  • bei Installation durch den Vertragspartner die betriebsbereite Installation mitzuteilen,
  • einen Kassenabschluss täglich, mindestens aber einmal pro Woche, durchzuführen,
  • Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
  • den Eingang der Umsätze zu überprüfen und Einwendungen innerhalb von sechs Wochen zu melden,
  • überlassene Geräte nach Vertragsende umgehend zurückzugeben,
  • sicherzustellen, dass nur pay2easy oder beauftragte Dritte das Terminal warten,
  • obige Verpflichtungen an Teilnehmer weiterzugeben, wenn diese nicht identisch mit dem Vertragspartner sind,
  • dem Teilnehmer alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Stand: Februar 2021

Anbieterkennzeichnung:

Pay2easy GmbH

Michaelkirch Str 13

10179 Berlin

Mo-Fr 10:00-17:00h Sa 10:00 – 13:00h

info@pay2easy.de

www.pay2easy.de

Sitz Berlin, Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB223813B – Geschäftsführer: Ferit Aras