Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Service der pay2easy für ihre Vertragspartner. Dies umfasst nach Maßgabe des erteilten Auftrags die Bereitstellung eines POS-Terminals im Rahmen einer mietweisen Überlassung, die Installation, Wartung und Instandhaltung des Terminals, die Beseitigung von Störungen im Netzbetrieb sowie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des electronic-cash-Systems, des POZ-Systems und des Systems „GeldKarte“ der deutschen Kreditwirtschaft, elektronischer Offline-Lastschriften sowie des Routings von Autorisierungsanfragen von Umsätzen mit Kredit- und Debitkarten. pay2easy sichert den Vertragspartnern zu, die von der deutschen Kreditwirtschaft über deren Zentralen Kreditausschuss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgestellten Anforderungen zu erfüllen.
Führen geänderte Anforderungen der Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystem im Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird pay2easy Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwa damit in Zusammenhang anfallende Kosten können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.
pay2easy leistet die gemäß des Bestellscheins vereinbarten Lieferungen/Dienstleistungen. Die für die Ausführung der Lieferungen/Dienstleistungen erforderlichen Voraussetzungen gemäß Ziff. 3 werden vom Vertragspartner nach der Spezifikation von pay2easy zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gewünschte Leistungen (z.B. Änderungen von oder Anpassungen an technische/n Anforderungen) erfolgen gegen gesonderte Berechnung. Im übrigen gelten die sonstigen Bedingungen, die auf den Preisblättern für die bestellten Lieferungen/Dienstleistungen vermerkt sind.
pay2easy übermittelt, soweit im Leistungsumfang enthalten, die Informationen zur Autorisierung oder Sperrenabfrage an den für die jeweilige Karte zuständigen Betreiberrechner bzw. den Kartenherausgeber und überträgt das Ergebnis zurück. Kreditkartenanfragen übermittelt pay2easy an das vom Vertragspartner genannte Kreditkartenunternehmen. Die Antwortzeiten hängen unter anderem von der gewählten Leitungsverbindung, der Übertragungsgeschwindigkeit, der Verfügbarkeit des Datenübermittlungsnetzes sowie der Antwortzeit des Betreiberrechners und des jeweiligen Autorisierungssystems ab. Für die Richtigkeit der an pay2easy übermittelten Daten übernimmt pay2easy keine Verantwortung.
pay2easy speichert unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner anfallenden Informationen für die Bearbeitung von Reklamationen, die Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.5).
pay2easy speichert die Zahlungsverkehrsdateien 90 Tage ab dem letzten Kassenabschluss des Terminals. In diesem Zeitraum werden Fragen zum Zahlungsverkehr kostenlos beantwortet. Für Fragen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, berechnet pay2easy eine Recherchegebühr. pay2easy behält sich vor, zur Sicherheit der Zahlungsverkehrsdateien nach Ablauf einer angemessenen Frist, spätestens jedoch zwei Monate nach der letzten Transaktion, einen kostenpflichtigen Kassenabschluss am Terminal auszulösen.
pay2easy erstellt täglich nach den Angaben des Vertragspartners eine oder mehrere Zahlungsverkehrsdateien und übermittelt diese am darauffolgenden Werktag per Datenfernübertragung an die vom Vertragspartner im Auftrag angegebene Bankverbindung für Gutschriften. pay2easy übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der erfassten Daten und für Fehler des mit diesen Daten durchgeführten Zahlungsverkehrs.
Der Vertragspartner/Teilnehmer erkennt die auf der Webseite pay2easy.de erhältlichen Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System sowie die Händlerbedingungen für die Teilnahme am System „GeldKarte“ durch Unterschrift unter den Auftrag als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausdrücklich an. Sind der Vertragspartner der pay2easy und der Teilnehmer nicht identisch, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Einhaltung der obigen Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft dem Teilnehmer vertraglich als Verpflichtung aufzuerlegen. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber seinem Kreditinstitut, die für die Teilnahme am electronic cash-Verfahren notwendigen Schlüssel vom Rechenzentrum seines Kreditinstituts zu beziehen. Die Schlüssel werden automatisch in das Terminal übertragen (OPT-Verfahren).
Der Vertragspartner ist verpflichtet, pay2easy alle Informationen zu geben, welche zur Realisierung der gewählten Lösung für bargeldloses Zahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet:
Stand: Februar 2021
Anbieterkennzeichnung:
Pay2easy GmbH
Michaelkirch Str 13
10179 Berlin
Mo-Fr 10:00-17:00h Sa 10:00 – 13:00h
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